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Bruttopreis oder Nettopreis: Unterschied einfach erklärt

Ein Preis von 100 Euro führt zu zwei unterschiedlichen Endbeträgen, je nachdem ob die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Der Bruttopreis enthält die Umsatzsteuer, der Nettopreis weist den Betrag vor Steuer aus und die Umsatzsteuer kommt anschließend hinzu.


Nachfolgend finden Sie beide Darstellungen im direkten Vergleich, die passenden Umrechnungsformeln mit dem deutschen Steuersatz und die Regeln, die für Angebote und Rechnungen an Verbraucher und an Geschäftskunden gelten.


Was bedeutet Bruttopreis?

Der Bruttopreis ist der Preis einschließlich Umsatzsteuer, also der Betrag, den der Kunde tatsächlich zahlt. Kostet ein Artikel 119 Euro brutto bei einem Steuersatz von 19 Prozent, entfallen davon 100 Euro auf den Nettopreis und 19 Euro auf die Umsatzsteuer.


Den Nettobetrag erhalten Sie, indem Sie den Bruttopreis durch 1 plus Steuersatz teilen.


119 € ÷ 1,19 = 100 €


Im Handel mit Verbrauchern ist die Bruttoangabe der Standard, weil Privatkunden den Endbetrag vergleichen und die Umsatzsteuer nicht abziehen können.


Was bedeutet Nettopreis?

Der Nettopreis ist der Preis ohne Umsatzsteuer, auf den die Steuer erst aufgeschlagen wird. Ein Artikel mit 100 Euro netto und 19 Prozent Umsatzsteuer ergibt einen Endbetrag von 119 Euro.


100 € + (100 € × 19 %) = 119 €


Unternehmen kalkulieren untereinander üblicherweise mit Nettopreisen, weil sie die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen können und die Steuer für sie damit keine Kostenposition ist.


Bruttopreis oder Nettopreis: der Unterschied im Überblick

Der Unterschied liegt darin, ob die Umsatzsteuer schon im ausgewiesenen Preis steckt oder erst danach dazukommt.



Bruttopreis

Nettopreis

Ausgewiesener Preis

Enthält die Umsatzsteuer

Ohne Umsatzsteuer

Berechnung

Steuer wird herausgerechnet

Steuer wird aufgeschlagen

Endbetrag für den Kunden

Bereits im Preis sichtbar

Steigt um die Umsatzsteuer

Typische Verwendung

Angebote und Rechnungen an Verbraucher

Angebote und Rechnungen an Geschäftskunden

Vorsteuerabzug möglich

Für Privatkunden nein

Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ja


Beide Darstellungen führen zum selben Endbetrag. Verschieden ist allein, welcher Wert als Ausgangspreis kommuniziert wird.


Wichtig ist dabei ein einheitliches Vorgehen über alle Belege hinweg. Weist ein Angebot Nettopreise aus und die Rechnung plötzlich Bruttopreise, sieht der Kunde eine andere Summe als zugesagt. Genau deshalb gehört die Steuerkonfiguration zu den festen Bestandteilen im Ablauf von Angebot bis Zahlungseingang.


Brutto und netto berechnen: die Formeln

Für einen einzelnen prozentualen Steuersatz genügen vier Rechenschritte:

  • Brutto zu netto: Bruttobetrag ÷ (1 + Steuersatz)

  • Enthaltene Umsatzsteuer: Bruttobetrag × 19 ÷ 119 bei 19 Prozent, oder Bruttobetrag × 7 ÷ 107 bei 7 Prozent

  • Umsatzsteuer auf einen Nettobetrag: Nettobetrag × Steuersatz

  • Netto zu brutto: Nettobetrag × (1 + Steuersatz)


Bei 100 Euro netto und 19 Prozent Umsatzsteuer ergibt sich in beide Richtungen derselbe Endbetrag von 119 Euro, wobei 19 Euro auf die Steuer entfallen. Beim ermäßigten Satz von 7 Prozent wären es 107 Euro brutto und 7 Euro Umsatzsteuer.


Ein häufiger Rechenfehler betrifft den Weg vom Brutto zum Netto: Wer von 119 Euro einfach 19 Prozent abzieht, landet bei 96,39 Euro und damit deutlich unter dem korrekten Nettowert von 100 Euro. Nur die Division durch 1,19 führt zum richtigen Ergebnis.


Wann gelten Bruttopreise und wann Nettopreise?

Ausschlaggebend ist, wem Sie den Preis anbieten. Gegenüber Verbrauchern gilt die Preisangabenverordnung, im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen hat sich die Nettoangabe als Konvention etabliert.

  1. Angebote und Werbung gegenüber Verbrauchern: Nach § 3 Absatz 1 PAngV müssen Unternehmer gegenüber Verbrauchern Gesamtpreise angeben. Als Gesamtpreis gilt laut § 2 PAngV der Preis, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen ist, also der Bruttopreis.

  2. Angebote gegenüber Geschäftskunden: Hier ist die Nettoangabe üblich, ergänzt um den Steuersatz, den Steuerbetrag und die Bruttosumme am Ende des Dokuments.

  3. Rechnungen auf Positionsebene: Bei Geschäftskunden stehen meist Nettobeträge in den Positionen und die Umsatzsteuer wird auf die Nettosumme aufgeschlagen. Bei Privatkunden erscheinen die Bruttobeträge häufig bereits je Position.

  4. Gemischte Kundenstruktur: Verkaufen Sie an beide Gruppen, sollte Ihre Abrechnung beide Darstellungen aus denselben Stammdaten erzeugen können, damit Sie keine zwei Preislisten pflegen.


Für die Frage, welcher Steuersatz und welche Ausweisung in Ihrem konkreten Fall greifen, ist Ihre Steuerberatung die richtige Adresse. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.


Ermäßigter Steuersatz und steuerfreie Umsätze

Neben dem Regelsatz von 19 Prozent kennt das Umsatzsteuergesetz einen ermäßigten Satz von 7 Prozent, der nach § 12 Absatz 2 UStG für bestimmte Lieferungen und Leistungen gilt, darunter viele Lebensmittel, Bücher und der Personennahverkehr. Für einzelne Gegenstände wie Photovoltaikmodule sieht § 12 Absatz 3 UStG einen Steuersatz von null Prozent vor.


Daneben gibt es Fälle ohne Umsatzsteuerausweis auf der Rechnung, etwa bei Ausfuhrlieferungen, bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen, dem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger und bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. In diesen Fällen gehört ein entsprechender Hinweis auf die Rechnung.


Praktisch heißt das: Ein Katalog enthält häufig Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen. Ihre Abrechnung sollte den Satz daher je Artikel und nicht pauschal je Dokument speichern.


Mehrere Steuersätze in einem Dokument

Enthält ein Beleg Positionen mit verschiedenen Steuersätzen, müssen die Nettobeträge nach Steuersatz getrennt aufsummiert und einzeln ausgewiesen werden. Eine Rechnung mit einem Artikel zu 19 Prozent und einem zu 7 Prozent zeigt daher zwei Steuerzeilen und darunter die Gesamtsumme.


Bei zusammengesetzten Steuern oder mehreren Steuerkomponenten auf einer Position kommt es zusätzlich auf die Reihenfolge an. Prüfen Sie, ob jede Komponente aus derselben Bemessungsgrundlage berechnet wird oder ob eine Steuer auf das Ergebnis der anderen aufsetzt, und wie Ihr System dabei rundet. Rundungsdifferenzen von wenigen Cent fallen sonst erst bei der Abstimmung auf.


Steuersätze je Position statt pauschal pro Beleg

Wenn Ihr Katalog Artikel mit unterschiedlichen Steueranforderungen enthält, können Sie mit Billing as a Service für Microsoft Teams die Steuerbehandlung je Position hinterlegen: brutto, netto oder zusammengesetzt, zusammen mit Preis und Währung. Steuer und Rundung bleiben dabei über Vorschau, gespeicherten Datensatz und PDF hinweg identisch.


Die App läuft direkt in Microsoft Teams, sodass Angebote, Verkaufsaufträge und Verkaufsrechnungen aus demselben Katalog entstehen. Welche Steuersätze und Ausweisungen für Ihr Geschäft korrekt sind, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung, die App setzt Ihre Konfiguration um.


Möchten Sie das an Ihren eigenen Daten sehen, legen Sie einige Artikel mit unterschiedlichen Steuersätzen an und vergleichen Sie, wie die Beträge auf den fertigen Belegen erscheinen.


FAQ

Ist die Umsatzsteuer im Bruttopreis enthalten?

Ja, der Bruttopreis enthält die Umsatzsteuer, der Nettopreis nicht. Bei 19 Prozent entspricht ein Nettopreis von 100 Euro einem Bruttopreis von 119 Euro, wobei 19 Euro auf die Steuer entfallen.


Wie rechne ich brutto in netto um?

Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 bei 19 Prozent Umsatzsteuer oder durch 1,07 bei 7 Prozent. Ein Abzug von 19 Prozent vom Bruttobetrag führt zu einem zu niedrigen Ergebnis, weil sich der Prozentsatz auf den Nettowert bezieht.


Müssen Preise für Verbraucher brutto angegeben werden?

Gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise anzugeben, und der Gesamtpreis ist nach § 2 PAngV der Preis einschließlich Umsatzsteuer. Für Ihren konkreten Fall klären Sie die Anforderungen mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung.


Warum arbeiten Geschäftskunden mit Nettopreisen?

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können die gezahlte Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen, weshalb der Nettobetrag für sie die tatsächliche Belastung darstellt. Deshalb enthalten B2B-Angebote in der Regel Nettopreise und weisen die Steuer separat aus.


Brauche ich eine eigene App, um Brutto und Netto sauber auf Belegen abzubilden?

Eine Tabellenkalkulation genügt für wenige Belege, wird aber bei mehreren Steuersätzen und Kundengruppen schnell fehleranfällig. Billing as a Service für Microsoft Teams speichert die Steuerbehandlung je Katalogposition und erzeugt daraus Angebote und Verkaufsrechnungen mit einheitlicher Rundung, während die steuerliche Verantwortung bei Ihrem Unternehmen und Ihrer Steuerberatung bleibt.


Kann ich zwischen Brutto- und Nettodarstellung wechseln?

Ein Wechsel ist möglich, sofern Ihre Abrechnung beide Darstellungen unterstützt. Beachten Sie dabei, dass sich der kommunizierte Ausgangspreis ändert, weshalb bereits versandte Angebote und vereinbarte Preise einheitlich weitergeführt werden sollten.


TeamsWork ist Mitglied des Microsoft Partner Network und spezialisiert auf die Entwicklung von Produktivitäts-Apps, die die Leistungsfähigkeit der Microsoft Teams-Plattform und ihres dynamischen Ökosystems nutzen. Ihre SaaS-Produkte wie CRM as a Service, Ticketing as a Service und Checklist as a Service werden von Nutzern hochgeschätzt. Sie überzeugen durch eine benutzerfreundliche Oberfläche, nahtlose Integration in Microsoft Teams und erschwingliche Preismodelle. TeamsWork legt Wert darauf, innovative Softwarelösungen zu entwickeln, die die Produktivität von Unternehmen steigern und für jedes Budget erschwinglich sind.

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